Böhmermann-Skandal: Staatsanwalt wartet auf Nachricht aus Berlin

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Letzten Freitag hat die Bundesregierung dem Strafantrag der Türkei gegen Böhmermann stattgegeben. Doch der zuständigen Mainzer Staatsanwaltschaft liegt immer noch keine offizielle Bestätigung vor.

Vor einer Woche gab Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Entscheidung kund, dass die deutsche Justiz die Ermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes aufnehmen müsse. Damit gab die deutsche Regierung dem Strafverlangen der Türkei statt und erntete dafür aus dem In- und Ausland auch viel Kritik. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Mainz ist allerdings immer noch kein offizielles Schreiben der Bundesregierung im Fall Böhmermann eingegangen, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.

Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan liegt der Mainzer Staatsanwalt noch nicht vor, wie Keller der DPA sagte. Auch von einer Ankündigung, dass die notwendigen Unterlagen in den nächsten Tagen eintreffen würden, wisse sie nichts.
 
In seinem Schmähgedicht hatte Böhmermann Erdogan nach dem Wirbel um den NDR-Satirebeitrag von „extra 3“ den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik erklären wollen. Daraufhin waren bei der Mainzer Staatsanwaltschaft zahlreiche Klagen von Privatpersonen gegen Böhmermann und ZDF-Verantwortliche eingegangen. Danach hatte auch der türkische Präsident Strafantrag gegen Böhmermann gestellt und sich dabei auf den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen bezogen. Auch zivilrechtliche Schritte hat Erdogan gegen den ZDF-Moderator eingeleitet. Böhmermann drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. [kw]

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