Jan Böhmermann ist mit einer Klage gegen die Bebilderung eines Zeitschriften-Textes über hochauflösendes Fernsehen gescheitert. Unter der Überschrift „Endlich scharf“ war sein Konterfei zu sehen.
Böhmermann hatte sich gegen die Verwendung eines Fotos von ihm in der Zeitschrift „Computer Bild“ gewehrt, zu der er keine Einverständnis erteilt habe. Das Bild sei dort zu einem Beitrag veröffentlicht worden, in dem es um den Wechsel der TV-Übertragungstechnik DVB-T auf DVB-T2 ging.
Die Überschrift lautete: „Leser Aktion Freenet TV DVB-T2-Receiver für HD-TV ENDLICH SCHARF“. Dabei sei auch auf ein „Aktionsangebot“ des Kooperationspartners der Zeitschrift hingewiesen worden.
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der Beitrag zwar auch als Werbung einzuordnen sei. Trotzdem sei die Nutzung des Fotos zulässig, weil der Text dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient habe. Unter anderem seien den Lesern Ratschläge gegeben worden.
Auch die Zeile „ENDLICH SCHARF“ habe in diesem Zusammenhang einen Informationsgehalt, erklärte das Gericht. Sie stelle einerseits die Qualität eines Fernsehbildes in HD heraus, andererseits Böhmermanns Qualitäten als Moderator der Satiresendung „Neo Magazin Royale“.
Der Entertainer gelte auf jeden Fall seit der Veröffentlichung seines Gedichts „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Erdogan nämlich bundesweit als „scharfer“ Satiriker. Es sei nicht der Eindruck entstanden, Böhmermann werbe konkret für den Receiver. [dpa]
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