Das Kanzleramt muss einem Journalisten laut Gerichtsbeschluss Auskunft über Details der Böhmermann-Affäre geben.
Der Kläger habe einen presserechtlichen Anspruch auf Informationen, dem keine schutzwürdigen Interessen entgegenstünden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag zu dem Eilbeschluss mit (27. Kammer vom 13. März 2017, VG 27 L 502.16).
Der Satiriker Jan Böhmermann hatte mit dem Gedicht „Schmähkritik“ in einer Fernsehsendung vor einem Jahr einen diplomatischen Eklat ausgelöst. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan verklagte Böhmermann wegen Beleidigung. Das Landgericht Hamburg gab im Februar der Klage teilweise statt. Böhmermann darf „ehrverletzende“ Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten.
Das Kanzleramt hatte laut Gericht dem Journalisten seinerzeit nicht mitteilen wollen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu den juristischen Folgen vor ihrer Äußerung bekannt gewesen sei, dass die Verse „bewusst verletzend“ seien.
Das Gericht befand jetzt, der Vorgang sei abgeschlossen, die Informationen ließen keinen Schluss auf künftige Regierungsentscheidungen zu. Der Schutz außenpolitischer Interessen stehe Auskünften nicht entgegen. Das Kanzleramt habe auch seine Annahme nicht einleuchtend begründet, dass sich die Beziehungen zur Türkei verschlechtern könnten. [dpa]
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