Das Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, das Jan Böhmermann im „Neo Magazin Royale“ verlas, hat nicht nur für den Satiriker ein juristisches Nachspiel. Auch die ZDF-Verantwortlichen hat die Staatsanwaltschaft nun im Visier.
Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann zieht weitere Kreise: Nicht nur dem ZDF-Satiriker drohen wegen seines Auftritts im „Neo Magazin Royale“ juristische Konsequenzen, sondern auch den Verantwortlichen bei der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. So sollen der Mainzer Staatsanwaltschaft auch gegen diese entsprechende Anzeigen vorliegen, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Donnerstag in Mainz mitteilte.
Gegenstand der Anzeige ist dabei das Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, das Böhmermann vergangene Woche in der Satire-Sendung verlas. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob Böhmermann mit dem satirisch gemeinten Beitrag den Straftatbestand der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten erfüllt hat.
Auf welch dünnem Eis sich Böhmermann mit seinem Gedicht, das sich deutlich unter der Gürtellinie abspielte, bewegte, war ihm schon während der Sendung klar gewesen. So hatte er schon darin darauf hingewiesen, dass so etwas in Deutschland nicht erlaubt sei. Die ersten Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft eingegangen waren, hatten sich ausschließlich auf Böhmermann bezogen. Welche Verantwortlichen der Sendeanstalt sich nun zusätzlich im Blickfeld der Behörde befinden, teilte diese nicht mit.
Nach der Ausstrahlung der Sendung bei ZDFneo am Donnerstag hatte das ZDF das vorgetragene Gedicht aus der Sendermediathek entfernt und die Passage auch bei der „Neo Magazin Royale“-Wiederholung im ZDF nicht mitgesendet. Als Grund für diesen Schritt hatte da ZDF Qualitätsansprüche genannt, die mit dem satirischen Beitrag nicht erfüllt worden wären. [kw]
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