TV-Moderator Jan Böhmermann droht einem Zeitungsbericht zufolge Kanzlerin Angela Merkel mit einer Klage. Hintergrund ist ihr Verhalten während der sogenannten Böhmermann-Affäre um das Schmäh-Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan im Frühjahr 2016.
Der Anwalt des Satirikers halte Merkels Einschätzung, Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei „bewusst verletzend“ gewesen, für rechtswidrig, berichtet der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ in seiner heutigen Ausgabe. Böhmermann wolle die Bundeskanzlerin verklagen, falls sie ihre öffentliche Bewertung nicht zurücknehme.
Ein Regierungssprecher teilte dazu mit: „Der Eingang eines Schreibens der Rechtsanwälte von Herrn Böhmermann kann bestätigt werden. Zu Eingaben und Anliegen, mit denen sich private Dritte an das Bundeskanzleramt wenden, äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ Auch der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Böhmermann vertritt, sagte dazu am Dienstag auf Anfrage der dpa lediglich: „Wir möchten uns nicht zu einer laufenden Rechtsangelegenheit äußern.“
Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Dem „Tagesspiegel“ zufolge, wirft Schertz Merkel in einem Schreiben an das Kanzleramt, das der Zeitung nach deren Angaben vorliegt, vor, sie habe mit ihrer Kritik eine „juristische Bewertung des Werkes seines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt.“
Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei. Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem „ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen“, zitiert die Zeitung das Rechtsanwaltsschreiben.
Eine Auskunftsklage des „Tagesspiegels“ gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 S 9.17) habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das „Schmähgedicht“ informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe. [dpa]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com