Die BLM wird gegen die Aufhebung des TV-Verbots für UFC vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung gehen. Dies teilte die Medienanstalt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mit.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Aufhebung des TV-Verbots für UFC (Ultimate Fighting Championship) in Berufung gehen. Dies teilte die Medienanstalt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mit.
Ein erstes Revisionsverfahren gegen ein früheres Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts München sei derzeit bereits beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig und soll am 6. Mai zur mündlichen Verhandlung kommen. Sollte dem Antrag der BLM dort stattgegeben werden, so würde diese Entscheidung das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Aufhebung des TV-Verbots für UFC automatisch aufheben.
Doch auch gegen das nun bekannt gewordene finale Urteil des Verwaltungsgerichts München möchte die BLM vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig in Berufung gehen. Das Verwaltungsgericht München hatte in einem Urteil vom Oktober 2014 ein 2010 ausgesprochenes Verbot der BLM gegen TV-Sendungen des Kampfsportveranstalters UFC gekippt. [ps]
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