Verletzen „The Ultimate Fighter“, „UFC Unleashed“ und „UFC Fightnight“durch ihre extreme Gewaltdarstellung das Leitbild des Rundfunks? Gerichte sehen es bisher anders. Nunerhebt die BLM Verfassungsbeschwerde.
Die nächste Runde in Sachen Ultimate Fighting: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat diese Woche gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2014 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Aus Sicht der Landeszentrale höhlen die Urteile der Fachgerichte das in Art. 111a der Bayerischen Verfassung verankerte Trägerschaftsprinzip aus.
Der Medienrat der Landeszentrale befasste sich in der Vergangenheit mehrfach mit den Ultimate-Fighting-Formaten im DSF, heute Sport 1: So bat er Ende 2017 den Präsidenten der Landeszentrale, Siegfried Schneider, alle rechtlichen Möglichkeiten in dem Rechtsstreit auszuschöpfen, um eine Aufhebung der ZUFFA-Urteile von 2014 und 2017 zu erreichen. Bereits im Februar 2015 beschloss er eine Resolution zu dem Thema.
Da die UFC-Formate „The Ultimate Fighter“, „UFC Unleashed“ und „UFC Fightnight“ nach Auffassung des Medienrats wegen der extremen Gewaltdarstellung nicht mit dem Leitbild des Rundfunks nach der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, war seinerzeit Sport 1 aufgefordert worden, diese Inhalte zu ersetzen. Sport 1 war dieser Aufforderung auch gefolgt. Der Lizenzhändler ZUFFA KK Ltd. hatte jedoch gegen die Aufforderung der BLM geklagt und Recht bekommen. [tk]
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