Auf der 4. Medienratssitzung der BLM war einiges los: Unter anderem kann sich Sat.1 Bayern über acht weitere Jahre seines landesweiten Programmfensters freuen, das Social Media TV-Programm kön.info wurde genehmigt und eine neue Rundfunksatzung beschlossen.
Statt zweier Satzungen für Hörfunk und Fernsehen gibt es ab 7. Oktober nur noch eine – die Rundfunksatzung, kurz RfS. Eine Überarbeitung der Hörfunk- und der Fernsehsatzung war aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig und da die bisherigen Satzungen ohnehin im allgemeinen Teil übereinstimmten, lag es nahe, sie zuvereinen. Die neue Rundfunksatzung kann auf der BLM-Website einegesehen werden.
Außerdem wurde der Planet Solution GmbH genehmigt das lokales Videoangebot KÖN.info/RhönGrabfeld.tv über Facebook im Livestreaming-Verfahren zu verbreiten. Auf das Social-Media-TV-Programm sollen zeitgleich bis zu 10.000 Nutzer Zugriff erhalten. Themenschwerpunkte des Programms sind Geschichten aus der Region Rhön/Grabfeld, regionale Nachrichten sowie Live-Diskussionen mit den Zuschauern.
Bis Ende 2017 sind monatlich bis zu zehn Videobeiträge mit einer durchschnittlichen Länge von 45 Minuten als Livestream und zum Abruf geplant. Diese sollen bis Ende 2018 auf monatlich 16 bis 24 Beiträge ausgeweitet werden. Das moderne Konzept überzeugte offensichtlich die BLM.
Außerdem bekommt „17.30 Sat.1 Bayern“ seine Lizenz um acht Jahre vom BLM verlängert. Das ladesweite Programmfenster wird weiterhin montags bis samstags ein Regionalmagazin über das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben senden.
Und auch der Lokalsender 106,4 Top FM kann sich über eine Lizenzverlängerung freuen. Bis 2025 darf nun weiter im Großraum München/Augsburg gesendet werden. [bey]
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