Medienwächter in Kritik: Überfinanzierung und hohe Gehälter

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Bayerische Landeszentrale für neue Medien
© BLM

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) steht in der Kritik. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer aktuellen Untersuchung erhebliche Mängel aufgedeckt. Demnach ist die BLM, die für alle privaten Rundfunkprograme in Bayern zuständig ist, strukturell überfinanziert und zahlt ihren Mitarbeitern überdurchschnittlich hohe Gehälter.

Die teuerste Landesmedienanstalt Deutschlands befindet sich in Bayern: 26 Mio. Euro jährlich kassiert die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) aus dem Rundfunkbeitrag. Die Medienbehörde ist die Veranstalterin aller bayerischen Privat-Rundfunkangebote. Denn laut Bayerns Verfassung muss der Privatfunk formell in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft liegen. Die BLM ist somit neben dem BR der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns.

Nun hat der Bayerische Obere Rechnungshof (ORH) die Landesmedienzentrale unter die Lupe genommen. Das 42-seitige Ergebnis liegt seit Dienstag vor: Nach Ansicht des ORH ist die BLM „seit vielen Jahren strukturell überfinanziert“. In der Konsequenz fordert der Rechnungshof, „das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken und die Aufgaben der BLM zu überprüfen“.

BLM erhält als einzige Landesmedienanstalt gesamten Rundfunkbeitrag-Anteil

Denn: Zwar erhalten alle Landesmedienanstalt einen gesetzlich festgeschriebenen Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags. Die BLM ist jedoch die einzige Medienbehörde Deutschlands, die diesen Anteil vollständig bekommt. Andere Länder weisen ihren Landesmedienanstalten entweder nur einen Prozentsatz des Anteils zu, es gibt also einen Vorwegabzug. Oder überschüssige Mittel fließen an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurück. Eine ähnliche Regelung fordert der ORH für Bayern.

Rechnungshof: Überdurchschnittliche Gehälter bei BLM

BLM-Geschäftsführer Dr. Thorsten Schmiege; © Gabi Hartmann/BLM
BLM-Geschäftsführer Dr. Thorsten Schmiege; © Gabi Hartmann/BLM

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Höhe der BLM-Gehälter. Als Beispiel nennt der Gerichtshof etwa den früheren Präsidenten Siegfried Schneider, der zwischen 2015 und 2020 eine Steigerung von knapp 37 Prozent auf 320.000 Euro erlangte. Monatlich habe das „äußerst großzügige“ Gehalt des Präsidenten im Berichtszeitraum dann bei 26.666 Euro gelegen. Auch das Gehalt des Geschäftsführers „fällt aus dem Rahmen“ und bei außertariflich bezahlten Mitarbeitern sieht der ORH „Spielraum für Anpassungen nach unten“.

Der ORH hält eine Orientierung der Präsidenten-Vergütung am Gehalt der Leiter anderer Landesmedienanstalten für angebracht. Dieses liegt im Schnitt bei monatlich 10.000 Euro. Bei der außertariflichen Bezahlung sollte sich die Medienanstalt am öffentlichen Dienst orientieren.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um den ÖRR fordert der Rechnungshof die BLM auf, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker zu fokussieren. Zu überprüfen seien daher auch die Aufgaben der Behörde. Förderungen und Events sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden. Und: „Eine bundesweite Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Federführungsprinzip wäre zeitgemäß und würde Kosten sparen.“

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Bildquelle:

  • DrSchmiege-BLM: © Gabi Hartmann/BLM
  • blm: BLM
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