Weil der Livestream „Drache_Offiziell“ zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, ist er als Rundfunk zu bewerten, entscheidet jetzt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und verbietet folglich den Kanal.
Ist das das Ende eines Internet-Phänomens? Der BLM verbietet nun offiziell „Drache_Offiziell“, den Livestreamvom selbsternannten „Drachenlord“. Der Grund: Für den Kanal liegt keine rundfunkrechtliche Zulassung vor. Da der Videoblogger aber zur Meinungsbildung beiträgt, ist der Stream als Rundfunk zu bewerten, entscheidet die Medienanstalt.
Im 41-Seelen-Dorf Emskirchen lebt der Metal-Fan auf der „Drachenschanze“. Von dort lud er regelmäßig Inhalte aus seinem Alltag auf Younow hoch. Um „Drachenlord“ ist mit den Jahren ein Hype entstanden. In seinem Stream spricht Winkler die Allgemeinheit an, kommentiert und beantwortet Chat-Nachrichten.
Er selbst hat seine Heimat zu einem Pilgerort für sogenannte Hater gemacht, in dem er seine Privatadresse preisgab. Als „Drachenlord“ forderte, der bürgerlich Rainer Winkler heißende Blogger diese „Hasser“ dazu auf, zu ihm zu kommen und gegen ihn zu kämpfen. Immer wieder war die Internetbekanntheit im Zusammenhang mit Mobbing im Gespräch. Nicht selten musste die Polizei Platzverweise im fränkischen Örtchen aussprechen.
Jetzt bereitet der BLM der Verbreitung von „Drache_Offiziell“ ein Ende. Winkler kann allerdings gegen den entsprechenden Bescheid innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Ignoriert er die Untersagungsverfügung, wird die BLM auf Zwangsmittel zurückgreifen. [PMa]
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