Bitkom kritisiert neue EU-Richtlinie zu Apps

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der EU-Ministerrat hat seine Position zum digitalen Verbraucherrecht verabschiedet. Der Branchenverband Bitkom kritisiert den Beschluss in Bezug auf kostenlose Apps.

Der Digitalverband Bitkom hat sich skeptisch zu den heutigen Beschlüssen des EU-Ministerrats über die EU-Richtlinie für ein Vertragsrecht für digitale Inhalte geäußert. Damit soll auf EU-Ebene ein spezielles Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen eingeführt werden.

Gleichzeitig würde erstmals im EU-Recht das Prinzip von „Daten als Währung“ verankert. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine App, die kostenlos zum Download angeboten wird, genauso behandelt wird wie eine kostenpflichtige, wenn der Nutzer im Gegenzug persönliche Daten an den Anbieter weitergibt. Damit stünden dem Verbraucher auch bei kostenlosen Angeboten Gewährleistungsrechte wie Reparatur, Updates oder Rückgabe zu.

„Gerade bei kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen gehen Ansprüche auf Reparatur an der Realität vorbei“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Von der Regelung wären die vielen kleinen Anbieter von kostenlosen Apps betroffen. In vielen Fällen stehen hinter Apps keine kommerziell tragfähigen Geschäftsmodelle. Der Gesetzgeber schießt mit solchen Verpflichtungen weit über das Ziel hinaus. Gerade Start-ups […] könnten einen Wettbewerbsnachteil erleiden.“

In der Praxis würden Gewährleistungsansprüche bei kostenlosen digitalen Gütern nach Ansicht des Bitkom immer auf die Rückabwicklung des Geschäftes hinauslaufen, da für den Anbieter eine Reparatur oder Nachbesserung keinen Sinn hat. Das würde bedeuten, der Verbraucher müsste die App löschen und bekäme seine Daten zurück. Genau dieses Recht haben Nutzer aber bereits durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung. Jeder kann ohne Angabe von Gründen die Löschung seiner Daten verlangen. [bey]

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