Bitkom kritisiert Netzwerkdurchsetzungsgesetz

11
161
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Zum Jahresstart ist ab Montag ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar. Dem Digitalverband Bitkom zufolge verstößt es jedoch gegen die Verfassung.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Soziale Netzwerke sind dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt dabei beim Betreiber des Netzwerks.
 
Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. „Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“, erklärt Rohleder. „Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“
 
Bislang sind keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. „Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“, sagt Rohleder. „Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.“ Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa. „Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge“, so Rohleder.
 
Bitkom betont darüber hinaus, wie wichtig der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Internet ist. Rohleder: „Es muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken umfassend nachkommen können. Derzeit geschieht das Gegenteil.“[fp]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
11 Kommentare im Forum
  1. In der Zensurstatistik von Twitter steht Deutschland hinter der Türkei und Russland nur auf Platz 3. Es besteht also durchaus die Möglichkeit mit Hilfe des NetzDG die Platzierung noch zu verbessern.
  2. Das Gesetz wurde am gleichen Tag wie die gleichgeschlechtliche Ehe beschlossen und fast keiner hats gemerkt weil die Medien sich auf den "Aufreger" gestürzt haben. Das war natürlich volle Absicht und vom sogenannten Qualitätsjounalismus war an diesem Tag auch nichts zu sehen und zu hören. Der Bitkom hat Recht, die Kritik hätte aber ruhig früher und wesentlich heftiger erfolgen müssen. Wie immer zu diesem Zensurförderungsgesetz meine Empfehlung eines sehr guten Vortrages am passenden Ort: ...
Alle Kommentare 11 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum