
Leipzig/Berlin – Die Bundestagsfraktion Die Linke sieht beim Mitteldeutschen Rundfunk eine „lächerliche Attacke“ gegen Peter Sondann, der beim MDR nicht mehr in „unkritischen Sendungen“- wie Sendersprecher Anton Mugrauer bestätigte, auftreten darf.
In einer Presseerklärung kritisiert die Bundestagsfraktion die Linke die Festlegung des MDR, dass der Kandidat der Linkspartei, Peter Sodann, bis zur Bundespräsidentenwahl nicht mehr in den von der ARD verbreiteten Programmen zu sehen sein darf.
„Bildschirmverbot bei Schloss Einstein“ titelte die Thüringer Allgemeine in ihrer gestrigen Ausgabe und berichtet, dass Sodann auch die Mitwirkung in einer Kindersendung verwehrt wurde. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Lothar Bisky: „Der MDR liefert seine zweite lächerliche Attacke gegen Peter Sodann und hat sich den Namen ´Schwarzfunk` nunmehr verdient erarbeitet. Im Übrigen kommt das einem Politikenthaltungsgebot für Schauspielerinnen und Schauspieler gleich. Es handelt sich eindeutig um eine Peinlichkeit, die den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gut zu Gesicht steht“.
Bisky verweist darauf, dass in früheren Zeiten auch die DDR gegenüber Peter Sodann ein Auftrittsverbot aussprach. „Fühlt der MDR sich dieser kleinkarierten Tradition verpflichtet?“ – fragt Bisky.
MDR-Sprecher Stefan Mugrauer sieht die Sache anders. Nach seiner Darstellung existiert beim MDR eine Richtlinie, die besagt, dass Kandidaten für ein politisches Amt sechs Wochen vor der Wahl nicht mehr in Unterhaltungssendungen und fiktionalen Beiträgen auf dem Bildschirm auftauchen dürfen.
„Stellen Sie sich vor, wir wiederholen mehrere ´Tatort`-Sendungen, das könnte uns als Wahlkampf für den Kandiaten ausgelegt werden“, so der Sprecher. Den Hinweis, dass es sich bei der Zusammenkunft der Bundesversammlung, die Ende Mai den neuen Bundespräsidenten bestimmt, um keine „Wahl“ im eigentlichen Sinne handelt, da ja nicht das Volk wählt, wollte Mugrauer nicht gelten lassen.
Man habe in der Verhaltensrichtlinie für MDR-Mitarbeiter den Begriff „Wahlen“ generell definiert. Zudem könne es ja durchaus sein, dass ein Mitglied der Bundesversammlung eine TV-Sendung mit dem Kandidaten sieht, so einen „Tatort“ oder die Kindersendung „Schloss Einstein“, auch das könne aus Wahlbeeinflussung ausgelegt werden.
Allerdings gelte die erzwungene Bildschirmabstinenz nicht für Sendungen, in denen sich der Sender kritisch mit dem Kandidaten auseinandersetzt, sondern für „Unterhaltung und Fiktionales“. [mg]
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