Die geplante Reform des EU-Urheberrechts stößt bei den Bibliotheken auf Bedenken. Sie sehen Gefahren für ihren Hauptauftrag: den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Der freie Zugang zu Informationen ist das Kerngeschäft der Bibliotheken. Vor diesem Hintergrund sieht der Bibliotheksverband BID die geplante EU-Urheberrechtsreform kritisch. Bei der Ende März geplanten Abstimmung über die Novelle im EU-Parlament sollten die Artikel 11 und 13 ausgenommen werden, forderte BID-Präsident Heinz-Jürgen Lorenzen am Montag zum Auftakt des Bibliothekskongresses 2019 in Leipzig. Beide Passagen müssten noch einmal überarbeitet werden, um den freien Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten.
In Artikel 11 geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Hier sei die Stellung der Internetgiganten wie Google so stark, dass eine angemessene Vergütung der Urheber nicht in Sicht sei, sagte Lorenzen. Artikel 13 verpflichtet Internetplattformen, Inhalte vor dem Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Kritiker bemängeln, dass Plattformen wie YouTube das über sogenannte Upload-Filter lösen werden.
„Wir befürchten, dass bestimmte Inhalte in ganz breiter Form gar nicht mehr ins Netz kommen“, sagte Lorenzen. Das sei nicht im Sinne der Bibliotheken. Der BID stehe aber grundsätzlich hinter der Zielsetzung der Copyright-Richtlinie, die Rechte der Urheber zu stärken.
Zum viertägigen Bibliothekskongress in Leipzig werden laut Lorenzen rund 4000 Teilnehmer erwartet. Unter dem Motto „Bibliotheken verändern“ beraten sie in rund 260 Veranstaltungen über die Zukunftsfragen der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken. Dazu zählen das Dauerbrenner-Thema Digitalisierung, aber auch eine stärkere Verankerung der Bibliotheken als Orte des Austauschs. In einer auseinanderdriftenden Gesellschaft müssten Bibliotheken Orte der Kommunikation, Integration und Identifikation sein, sagte der BID-Präsident. [dpa]
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