Der Bundesgerichtshof hält das vom Burda-Verlag herausgegebene Magazin „ARD Buffet“ für rechtswidrig. Es verlängere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Print-Bereich.
Nach drei Instanzen gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bauer-Verlag recht. Er hatte gegen die Zeitschrift „ARD Buffet“ geklagt war zuvor an verschiedenen Instanzen gescheitert. Die Zeitschrift verlängert nach Ansicht des BGH den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unzulässigerweise auf den Print-Bereich, auch wenn die Publikation von einem privaten Verlag herausgegeben wird.
Der BGH erklärte, dass die ARD unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten unlauter handelt, wenn sie einem Dritten das Recht einräumt, für ihre geschützten Marken gleichnamige Druckerzeugnisse zu produzieren. Bereits seit einigen Jahren geht der Bauer-Verlag gegen das Magazin „ARD Buffet“ vor, das von Hubert Burda Media verlegt wird. Es ist ein Lizenzgeschäft mit dem SWR, der die Fernsehsendung „ARD Buffet“ verantwortet.
Bauer ist der Ansicht, dass es gegen den öffentlich-rechtlichen Auftrag verstoße und ein Eingriff in die Pressefreiheit darstelle. Bauer selbst verlegt zahlreiche Magazine, die in Konkurrenz zum „ARD Buffet“ stehen. Der SWR teilte mit, das Urteil sorgfältig prüfen zu wollen. Man habe es mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Außerdem wies der SWR darauf hin, dass der Burda-Verlag die Zeitschrift in eigener redaktioneller Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko herausgibt.
Auch wenn der BGH der Einschätzung des Klägers Bauer angeschlossen hat: Erledigt ist der Fall damit noch nicht. Der BGH hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückgegeben, wo die Klage zuvor abgewiesen worden war. Es ist aber davon auszugehen, dass das OLG sein Urteil entsprechend anpassen wird. [km]
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