Der Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem Axel Springer Verlag geht vor den Bundesgerichthof (BGH). Es geht dabei um die Berichterstattung des „Hamburger Abendblattes“ über Eva Hermans Buch.
Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ meldet, beginnt die Verhandlung inKarlsruhe am 21. Juni. Im September 2007 wurde Eva Hermann wegen umstrittener Äußerungen zum Nationalsozialismus (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) vom NDR gekündigt.Eine Journalistin des „Hamburger Abendblattes“ hatte aus Hermanns Beitrag über dieRolle der Mutter im Dritten Reich bei einer Pressekonferenz zu ihremBuch „Das Arche Noah Prinzip“ die Aussage herausgelesen, dass nichtalles schlecht gewesen sei im Dritten Reich – „Zum Beispiel dieWertschätzung der Mutter“.
Herman zog gegen den Springer-Verlag vor Gericht und versuchte sich wieder beim NDR einzukalgen. Das Oberlandesgericht Köln entschied2009, das Zeitungs-Zitat sei falsch und verurteilte den Verlag zu 25 000Euro Schmerzensgeld. Springer vertritt die Ansicht, die Berichterstattung entspreche „der journalistischen Freiheit“.
Eine Klage gegen die Kündigung des NDR scheiterte. In einem Berufungsverfahren hatte das HamburgerLandesarbeitsgericht im Arpil 2009 die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags mit demNDR zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [js]
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