Internet-Links auf in Deutschland rechtswidrige Software wie den Kopierschutz-Knacker AnyDVD sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.
Die schriftliche Urteilsbegründung des obersten deutschen Gerichts im Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie, die seit Dienstag vorliegt, gelangt zu diesem Ergebnis. Der BGH erklärte einen Link auf eine Kopiersoftware in einem Artikel des Nachrichtendienstes „Heise Online“ für zulässig (Az. I ZR 191/08).
Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie hatten Heise verklagt, weil in einem Bericht über die Kopiersoftware AnyDVD ein Link auf den Software-Hersteller Slysoft platziert worden war. Damit, so die Argumentation, mache sich der Verlag gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen.
Dieser Auffassung widersprach nun der BGH: Ebenso wie der Artikel seien auch die darin enthaltenen Links vom Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Ein überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, „wenn die Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand“ habe, urteilten die Bundesrichter. [ar/dpa]
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