BGH: Link auf illegale Software erlaubt – „freie Meinungsäußerung“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Internet-Links auf in Deutschland rechtswidrige Software wie den Kopierschutz-Knacker AnyDVD sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.

Die schriftliche Urteilsbegründung des obersten deutschen Gerichts im Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie, die seit Dienstag vorliegt, gelangt zu diesem Ergebnis. Der BGH erklärte einen Link auf eine Kopiersoftware in einem Artikel des Nachrichtendienstes „Heise Online“ für zulässig (Az. I ZR 191/08).
 
Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie hatten Heise verklagt, weil in einem Bericht über die Kopiersoftware AnyDVD ein Link auf den Software-Hersteller Slysoft platziert worden war. Damit, so die Argumentation, mache sich der Verlag gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen.

Dieser Auffassung widersprach nun der BGH: Ebenso wie der Artikel seien auch die darin enthaltenen Links vom Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Ein überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, „wenn die Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand“ habe, urteilten die Bundesrichter. [ar/dpa]

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13 Kommentare im Forum
  1. AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung" Man merkt eines, der Einfluss der Lobby endet ganz offenbar an den Türen der Richterzimmer... das Verfassungsgericht hält damit knallhart die Grundrechte hoch. Anders als der gesamte politische Betrieb.
  2. AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung" Da könnt Ihr auch mit der Zensur des Links zur Unicam SW aufhören. http://www.**********/
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