US-Whistleblower Edward Snowden könnte doch noch im NSA-Untersuchungsausschuss aussagen. Dem entsprechenden Antragvon Grünen und Linken gab der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag statt.
Die Opposition im Bundestag hat bei ihren Bemühungen, den US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden als Zeuge vor den NSA-Untersuchungsausschuss zuladen, einen Etappensieg verbucht. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, gab er einem Antrag der Abgeordneten von Grünen und Linken statt und verpflichtet den Ausschuss somit, ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Darin sollen die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland geschaffen und vor allem dem früheren NSA-Mitarbeiter Auslieferungsschutz zugesichert werden.
„Das Urteil ist eine Blamage für die große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren“, erklärte der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz.
Der BGH betonte am Montag aber auch: „Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.“
Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, sorgt schon lange für Zündstoff. Im Dezember 2014 waren Grüne und Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert, um die Befragung Snowdens durchzusetzen. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen.
Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt. Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde. Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig mit einer persönlichen Befragung in Berlin.
Der jetzige Beschluss des BGH ist nach Ansicht der Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Martina Renner, „eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären“. Das sei lange überfällig. „Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen.“
Wir geht es nun weiter? „Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen“, erklärte von Notz mit Blick auf die Ausschusssitzung an diesem Donnerstag. „Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten.“
Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt. Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des Untersuchungsausschusses. Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein. [dpa/kw]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com