Rundfunkgebühren für Computer mit Internet-Anschluss sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Damit wurde der Einspruch eines Rechtsanwalts gegen die Regelung abgelehnt.
Dieser hatte im Jahr 2010 geklagt, weil er für einen PC in seiner Kanzlei Rundfunkgebühren zahlen sollte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Klage im Oktober 2010 ab, der Anwalt reichte Einspruch ein. Nun hat das Gericht das Urteil noch eimal bestätigt: Ein PC ist ein Rundfunkempfangsgerät, mit dem grundsätzlich Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden können. Demzufolge seien dafür auch Rundfunkgebühren fällig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass Rundfunkgebühren für internetfähige Computer weder unangemessen noch unverhältnismäßig seien. Eine drohende Flucht aus den Rundfunkgebühren könne mit der Abrechnung von PCs verhindert werden, fuhr das Gericht in seiner Erklärung fort. Dies sichere die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und erweitere zusätzlich die Gebührenbasis. [hjv]
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