Ettliche Laubenbesitzer müssen ab 2013 tiefer in die Tasche greifen. Sollte sich nämlich eine Gartenlaube als dauerhfter Wohnsitz eignen, muss für diese ebenfalls die neue wohnungsbezogene Rundfunkgebühr abgeführt werden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer appelliert deshalb an die Politik und verweist auf eine Massenpetition in Berlin.
Laubenbesitzer gehören zu denjenigen, auf die mit der neuen Rundfunkgebühr ab Januar 2013 mehr Kosten zukommen. Denn sobald eine Datsche oder Laube im Garten größer als 24 m² ist und zusätzlich über Strom- und Wasseranschluss verfügt, muss für diese ab Januar ebenfalls die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro abgeführt werden – zusätzlich zur heimischen Wohnung. Immer mehr Kleingartenbesitzer wehren sich deshalb gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Wie der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag mitteilte, haben bereit 1400 Teilnehmer eine Massenpetition in Berlin unterzeichnet, mit welcher die Politik auf die Problematik aufmerksam gemacht werden soll.
Von der Politik wird gefordert, dass diese die Beschwerden der Bürger gegen den neuen Rundfunkbeitrag endlich ernst nehmen soll. Noch vor Beginn des Jahres müssten umfangreiche Änderungen am geplanten Gebührenmodell vorgenommen werden. Laut VDGN-Präsident Peter Ohm würde der doppelte Rundfunkbeitrag, der auf die Laubenbesitzer zukommt, auch viele einkommensschwache Familien und Einzelpersonen treffen. Der VDGN glaubt deshalb, dass die Beschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag in den nächsten Wochen noch deutlich zunehmen werden. [ps]
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