Die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist vom Bundestag erwartungsgemäß wieder eingeführt worden. Opposition und Datenschützer hatten das von der Großen Koalition vorangetriebene Gesetz heftig kritisiert und kündigten bereits Klagen an.
Mit der Zustimmung durch den Rechtsausschuss am Mittwoch war der Weg bereitet, am Freitag ging der Bundestag diesen nun zu Ende und führt nach fünf Jahren die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder ein. Allen Protesten von Opposition und Datenschützern zum Trotz können somit wieder ohne Anlass oder konkreten Verdacht alle Verbindungsdaten von allen Bürgern, die beim Surfen im Internet oder beim Telefonieren anfallen, gespeichert werden.
Bis zu zehn Wochen sollen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Daten zu Telefongesprächen speichern, Standortdaten von Handy-Gesprächen sollen einen Monat aufbewahrt werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll vor allem im Kampf gegen Terror und Verbrechen zum Zuge kommen, daher sieht das Gesetz vor, die Daten nur zu Ermittlungen gegen schwere Verbrechen zu Rate zu ziehen, was zusätzlich durch einen Richter erlaubt werden muss. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen im Gegensatz zu ersten Plänen nicht verwendet werden.
Dennoch sehen Verbände und Initiativen das Gesetz als unverhältnismäßig an. Noch am Donnerstag hatten Journalisten- und Medienorganisationen wie der Deutscher Journalistenverband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) des Gewerkschaftsbundes Verdi oder die ARD an den Bundestag appelliert und vor allem den mangelnden Schutz kritisiert: “ Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen und gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit.“
Mehrere Politiker wie Konstantin von Notz (Die Grünen) und Wolfgang Kubicki (FDP) kündigten wie auch mehrere Datenschutzinitiativen an, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Gesetz zu klagen. 2010 war die erste Version der Vorratsdatenspeicherung schon einmal vom BVerfG gekippt worden. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte wegen Verstößen gegen die Grundrechte eine entsprechende EU-Richtlinie außer Kraft gesetzt. [buhl]
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