Die 7-Tage-Regel für die Mediatheken von ARD und ZDF gerät ins Wanken. Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nun ein Antrag angenommen, der sich für eine Aufhebung der Frist einsetzt.
Die oft kritisierte 7-Tage-Regel, nach welcher ARD und ZDF die Inhalte aus ihren Mediatheken nach sieben Tagen wieder entfernen müssen, könnte erstmals ernsthaft ins Wanken kommen. Ein Antrag der Franktionen Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der Piraten zur Abschaffung der Frist wurde im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung angenommen.
Kern des Antrages ist die Abrufbarkeit der öffentlich-rechtlichen Inhalte auch über die Frist von sieben Tagen nach der TV-Ausstrahlung hinaus. Diese ist aktuell noch im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben, wurde jedoch von Seiten der Medienpolitik immer wieder kritisiert. Die Anstalten sollen in der Lage sein, im Internet Nachrichten, Informationen, Kultur und Unterhaltung barrierefrei anzubieten.
Da die entsprechenden Inhalte bereits von den Zuschauern über den Rundfunkbeitrag finanziert seien, müssten diese auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Urheberinnen und Urheber sowie die Produktionsbeteiligten müssten laut Antrag „eine angemessene und faire Beteiligung an der über die bisherige 7-Tage-Frist hinausgehenden Verwertung“ erhalten.
Mit der Annahme des Antrags ist der Senat des Landes Berlin aufgefordert, bei Verhandlungen mit den anderen Bundesländern und der Europäischen Union über das öffentlich-rechtliche Telemedien- oder Internetangebot auf diese Ziele hinzuwirken. [ps]
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