Berlin hält an deutscher Vorratsdatenspeicherung fest

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als unzulässig einschätzte, sieht Berlin für die deutsche Regelung keinen Nachbesserungsbedarf.

Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung stehen aus Sicht der Bundesregierung nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht grundsätzlich in Frage. Die Entscheidung müsse zunächst sorgfältig ausgewertet werden, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch in Berlin. Die hiesigen Regelungen seien aber auf jeden Fall restriktiver als die jetzt vom Gericht geprüften. Das Innenministerium äußerte ebenfalls als erste Einschätzung, dass die Regeln im Lichte des EuGH-Entscheids halten.

In Deutschland war im vergangenen Jahr eine Rückkehr zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen worden. Telekommunikationsdaten können bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen darauf zugreifen können.
 
Die Luxemburger Richter hatten am Mittwoch geurteilt, eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Anlass für das Urteil waren laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien. [dpa/kw]

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