Auch nach dem Start des neuen Bürgergeldes hat die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für bisherige Hartz-IV-Empfänger Bestand.
Wer bereits befreit ist, muss sich um nichts kümmern – die Umstellung erfolgt automatisch. Das teilte der Beitragsservice am Donnerstag in Köln mit.
„Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen“, erläuterte ein Sprecher. „Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.“
Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch bei Bezug von Bürgergeld
Und weiter: „Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neue Anträge müssen erst gestellt werden, wenn die bestehende Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird.“
Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice im Netz unter rundfunkbeitrag.de gebündelt. Dazu zählt eine Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen sowie das nötige Antragsformular.
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