Bayerische Zeitungsverlage klagen gegen BR-App

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Gegen die vom Bayerischen Rundfunk (BR) groß angekündigte Nachrichten-App „BR24“ gehen die bayerischen Zeitungsverlage gerichtlich vor. Der Vorwurf ist ähnlich wie beim Streit um die Tagesschau-App: Die Öffentlich-Rechtlichen würden gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen.

Mit großem medialen Aufwand bewarb der Bayerische Rundfunk (BR) den Start seiner Nachrichten-App „BR24“ im Oktober. Nur zwei Monate später rückt das Nachrichtenportal erneut in den Blickpunkt: Weil die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße, haben am Dienstag elf Zeitungsverlage in Bayern Klage eingereicht.

Der Grund: Die Verlage sehen in der App der Öffentlich-Rechtlichen eine Konkurrenz, die es laut Rundfunkstaatsvertrag nicht geben dürfte. Darin sind presseähnliche Angebote durch die Rundfunkanstalten untersagt. Und als ein solches interpretieren die Verlage „BR24“, das neben Video- und Hörfunkbeiträgen auch einen verstärkten Fokus auf Textnachrichten legt.
 
Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt die Klage. „Dass Zeitungen erneut gerichtlich gegen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgehen müssen, ist die Konsequenz aus deren rechtswidrigem Marktverhalten“, erklärte Dietmar Wolf, Hauptgeschäftsführer des BDZV. Zumal die BR-App kein Einzelfall sei. Auch die Internetportale Hessenschau.de und BR-Klassik.de sowie die App des ARD-Videotextes bestehen zum Großteil aus Text und stellen laut Wolf „ein vom Fernsehbildschirm losgelöstes, mobiles Informationsportal mit aktuellen Nachrichten, Sportergebnissen, Börsenkursen in reiner Textform dar, das rundfunk- und wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.“
 
Besondere Kritik ruft die Tatsache hervor, dass von den öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterhin Mobilangebote gestartet werden, obwohl eine endgültige Entscheidung im Fall der Tagesschau-App noch nicht gefallen ist. Bereits seit 2011 läuft das Verfahren, welches dem von den Bayerischen Zeitungsverlagen angestrengten ähnelt. Erst Ende April hatten die acht klagenden Verlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Demnach muss neu geprüft werden, ob die App als gebührenfinanziertes Angebot zulässig ist.
 
Ein langer Prozess durch mehrere Instanzen ist also auch im Fall der „BR24“-App denkbar. Mit dem Jugendangebot von ARD und ZDF droht den Öffentlich-Rechtlichen eine weitere Baustelle. Wie der BDZV verlauten ließ, verstoße dieses als vom Rundfunkprogramm losgelöstes Online-Portal ebenfalls gegen europäisches Recht. [buhl]

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