Bahn verkauft fast jedes zweite Ticket online

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr im Fernverkehr fast jeden zweiten Fahrschein online verkauft.

Mit einem Anteil von 45 Prozent sei der Online-Verkauf inzwischen mit Abstand der größte Vertriebszweig, wie das Unternehmen mitteilte. Die Kunden erwarben 28,3 Millionen Handytickets und 42 Millionen Fahrkarten über die Internetseite bahn.de.

Für die Handytickets bedeutet dies ein Plus von 75 Prozent verglichen mit 2017. Am Computer wurden 10 Prozent mehr Fahrscheine bestellt. In die Zahlen eingerechnet hat die Bahn auch 6,3 Millionen Tickets (2017: 1,3 Mio) von Verkehrsverbünden. Derzeit seien Fahrscheine für 29 Verkehrsverbünde in der App DB Navigator erhältlich.

Weitere sollen nach Angaben der Bahn in diesem Jahr folgen. [dpa]

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55 Kommentare im Forum
  1. Leider hat die Bahn aber die Online-Tickets relativ unattraktiv gemacht seitdem die für die Buchung verwendete Kreditkarte nicht mehr offiziell als Legitimationsausweis reicht und man so schnell zum "Graufahrer" wird. Den meisten Zugbegleitern reicht zwar die Kreditkarte oder der Führerschein, aber die Frage ist eben ob man sich wirklich darauf verlassen kann. Bei innerdeutschen Fahrten extra wegen dem Online-Ticket den Reisepass mitschleppen zu müssen finde ich macht das ganzen Online-Ticket sehr unattraktiv.
  2. Soweit ich weiß, konnte der Zugbegleiter auch früher schon zusätzlich den Personalausweis verlangen, den man auch in Deutschland so oder so immer dabei haben muß. Ja, es gibt angeblich keine Pflicht, aber wer sich nicht ausweisen kann, wird bei einer Polizeikontrolle halt mitgenommen. Folgende Ausweise werden für die Prüfung anerkannt (https://www.bahn.de/hilfe/view/pk/de/popup_faq/id3.shtml): - Deutscher Personalausweis - deutscher Reisepass - Kinderpass - elektronischer Aufenthaltstitel - Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA) - europäischer Personalausweis - internationaler Reisepass - BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)
  3. Aber es wäre doch nicht zuviel verlangt offiziell wie bisher einfach auch die Kreditkarten oder Führerscheine zur Legitimation zu akzeptieren.
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