Nachdem am Dienstag bereits der Prozess gegen den RBB eröffnet wurde, standen sich am heutigen Donnerstag (20. Dezember) nun erstmals der BR und Kabel Deutschland vor Gericht gegenüber – und geizten weder mit Vorwürfen, noch mit bildlichen Vergleichen.
Im Streit zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten um die Einspeiseentgelte fanden sich heute Kabel Deutschland (KD) und der Bayerische Rundfunk (BR) vor dem Landgericht München I ein. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben bisher 27 Millionen Euro Einspeiseentgelte pro Jahr an die großen Kabelnetzbetreiber gezahlt, der beklagte BR stemmte hiervon allein 2,4 Millionen Euro. Das berichtete das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER.
Im Verlauf der Sitzung fielen einige bildliche Vergleiche. Die Rundfunkseite beschrieb beispielsweise KD als Bäcker, der sein Brot an die Kunden verkaufe, gleichzeitig jedoch vom Müller Geld wolle, damit dieser sein Mehl liefern könne. Kabel Deutschland bezeichnete sich hingegen als Verkehrsunternehmen, bei dem der BR nun schwarzfahren wolle. Zudem sehe man sich als Brücke, die den Rundfunk zum Zuschauer bringt. Bisher sei dort eine Mautstation errichtet, ob diese entfallen könne, müsse nun das Gericht entscheiden.
Kabel Deutschland machte klar, dass man auch mit unterschiedlichen Urteilen leben könne. Falls also in der Klage gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) ein anderes Urteil falle als gegen den BR, könne man individuell mit einem angepassten Einspeisesignal reagieren. Dass heute alle ARD-Sender in einem Multiplexsignal im Kabel verbreitet würden, sei dabei nicht hinderlich.
Beide Parteien beschuldigten sich jeweils gegenseitig marktbeherrschend zu sein. Kabel Deutschland forderte zudem die Herausgabe der Urkunden, die der BR beim Bundeskartellamt eingereicht hat und dort nur geschwärzt der Gegenseite zur Verfügung gestellt wurde. Der BR lehnt dies jedoch ab.
Die Urteilsverkündigung wurde auf den 14. März terminiert. Die Zeit spielt für die öffentlich-rechtlichen Sender, da sie ab dem 1. Januar bereits ihre Zahlungen einstellen und die Reaktion der Netzbetreiber darauf abwarten. Andererseits wurde während der Anhörung deutlich, dass es für die Sender nicht nur um die jährlichen 27 Millionen Euro geht. Sollte das Gericht zugunsten der Kabelnetzbetreiber entscheiden, wollen auch alle anderen Netzbetreiber, die bislang keine Entgelte bekommen, künftig Einspeisegebühren einklagen. Entsprechende Verfahren, bei denen es um die Gleichbehandlung aller Kabelnetzbetreiber geht, wurden bereits angestrengt (DIGITAL INSIDER berichtete). [sh]
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