Baden-Württemberg: Förderung des lokalen Digitalumstiegs

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und das Staatsministerium begrüßen die Änderungen am Landesmediengesetz des Landes. Diese sehen vor, den lokalen Fernseh- und Rundfunkveranstaltern den Umstieg auf die digitalen Verbreitungswege zu erleichtern.

Wie die LFK am Dienstag (24. Juli 2012) mitteilte, sieht diese in der Änderung des Landesmediengesetzes in Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der lokalen Rundfunkangebote. Auch die Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs, begrüßte die Änderungen in einer Pressemitteilung der Landesregierung.

Die Änderungen am Landesmediengesetz sehen vor, die Lokalveranstalter beim Umstieg auf die neuen digitalen und mobilen Verbreitungswege zu unterstützen. Laut Staatsministerin Krebs sei dies wichtig, um auch im digitalen Zeitalter die Vielfältigkeit der Rundfunklandschaft sicherzustellen und einen Beitrag zum Erhalt von Meinungsvielfalt und regionaler Identität zu liefern. Als neue Verbreitungswege nannte Krebs etwa die digitale Satellitentechnik und die Anspielwege über Smartphones und Tablet-Computer. Die Kosten für den Umstieg auf diese neuen Verbreitungswege seien für die lokalen und regionalen Rundfunkveranstalter mangels ausreichender Werbeerlöse nicht von Anfang an selbstständig tragbar. Daher sei es eine Förderung durch die LFK unabdingbar. Um diese finanziell abzusichern wird der Anteil der Rundfunkgebühren, die der LFK zugewiesen werden erhöht.

Zusätzlich ist mit der Änderung des Landesmediengesetzes geplant, die finanzielle Situation der nichtkommerziellen freien Lokalradios zu verbessern. Eine bisher bestehende Höchstgrenze bei der Förderung der freien Radios von 10 Prozent soll deshalb aufgehoben werden. Zusätzlich soll im Gesetz eine regelmäßige Förderpflicht der LFK für die Radioveranstalter festgeschrieben werden. [ps]

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