Geräte von AVM sind in vielen Haushalten präsent. Nun muss der Hersteller eine hohe Geldbuße wegen festgestellter Preisabsprachen mit Elektronikhändlern zahlen. AVM selbst spricht von Maßnahmen, um lokale Händler zu unterstützen.
Das Bundeskartellamt hat eine hohe Geldbuße gegen den Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt (lesen Sie weitere Meldungen zu AVM-Produkten auf DIGITAL FERNSEHEN). Das Berliner Unternehmen muss knapp 16 Millionen Euro wegen einer sogenannten „vertikalen Preisbindung“ mit sechs Elektronikfachhändlern zahlen, wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte. „Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. „Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.“ Nach aktuellen Informationen will AVM das Bußgeld zahlen und keine Rechtsmittel einlegen.
Das Berliner Unternehmen kam im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten auf einen Umsatz von 580 Millionen Euro, Angaben zum Gewinn machte es nicht. Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. AVM-Angestellte hätten die Endverbraucherpreise der Fritz!-Produkte in den Elektronikfachmärkten fortlaufend beobachtet, wobei man auch eine spezielle Software eingesetzt habe. Nach Intervention von AVM erhöhten die Händler dem Kartellamt zufolge „in vielen Fällen“ die Endverbraucherpreise oder sagten dies zu. Nach einem anonymen Hinweis und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete das Kartellamt ein Verfahren ein, im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.
Firma spricht von „Irritationen“ und bedauere diese
Nach der Bußgeldentscheidung teilte AVM mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe. Mann habe die Preisabsprachen getroffen, „damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt“. Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen. „Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig – es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht“, hieß es in der Firmenmitteilung. „Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat.“ Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. „Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar“, hieß es von AVM.
Text: dpa/ Redaktion: JP
Bildquelle:
- df-bundeskartellamt: Bundeskartellamt