Automatenvideotheken dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die entsprechende Erlaubnis war erst im Juli von Landesinnenminister Reinhold Gall erteilt worden.
Diese sei allerdings nicht rechtmäßig gewesen, berichtete die Tageszeitung „Stuttgarter Nachrichten“ am Donnerstag. Gall hatte vor sechs Wochen sämtliche Institutionen seines Bundeslandes darüber informiert, dass Automatenvideotheken in Baden-Württemberg zulässig seien (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
In der vergangenen Woche sei allerdings der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sonntagsöffnung ein Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz und deshalb nicht zulässig sei. Nur eine Gesetzesänderung könne eine derartige Lockerung möglich machen. Dem Bericht zufolge habe das Innenministerium nun angekündigt, diese Option zu prüfen.
Derzeit ist es in vielen weiteren Bundesländern verboten, Videotheken an gesetzlich geschützen Tagen zu öffnen. Allein in Ländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein ist der Betrieb ganzjährig erlaubt. [dm]
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