Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat am 20. Mai das Rangfolgeverfahren für die Belegung der analogen Kabelanlagen in Nordrhein-Westfalen eröffnet.
Wie die LfM am Mittwoch mitteilte, veröffentlichte sie dazu eine formelle Bekanntmachung, die Details für die Bewerbung der Rundfunkveranstalter enthält. Nach der Ausschreibung wird die LfM weiterhin für 17 analoge Kabelplätze die Vorrangentscheidung treffen. Über die Belegung der übrigen Kabelplätze wird der Netzbetreiber entscheiden.
In einem zweiten Schritt soll allen interessierten Rundfunkveranstaltern die Möglichkeit eröffnet werden, sich bis zum 24. Juni für diejenigen Kabelplätze zu bewerben, die mehrere Bewerbungen zulassen. [frt]
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