Der juristische Dauerstreit zwischen der britischen Fußball-Liga Premier League und der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus Portsmouth über die Ausstrahlung ausländischer Pay-TV-Übertragungen in ihrer Gaststätte geht in die nächste Runde.
Der Premier League und ihren Übertragungspartnern BSkyB, Canal Plus und Multichoice sei es nicht gelungen, vor dem High Court in London eine Einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung von Smartcards für ausländische Satellitenplattformen des arabischen Anbieters Arabesque und dem griechischen Wettbewerbers Nova zu erwirken. Grund für die Ablehnung sei unter anderem die Komplexität der Eingabe gewesen, die sogar die Offenlegung von Kundenbeziehungen der beteiligten Händler eingefordert hatte.
Die Premier League hatte den Fall der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus Portsmouth vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht. Die Wirtin zeigte Spiele der englischen Premier League nicht über den britischen Bezahlsender Sky Digital, sondern schloss ein Abonnement beim preisgünstigeren griechischen Konkurrenten Nova abgeschlossen. Dadurch sparte sie nach eigenen Angaben mehr als 6000 Pfund (rund 7000 Euro) pro Jahr.
Dort dürfte der Streit nun mit einer Klage gegen die britischen Zwischenhändler in die nächste Runde gehen. Nach der verweigerten Einstweiligen Verfügung hat der High Court den Fall nun an ein Patentgericht weiterverwiesen. Der Pay-TV-Platzhirsch BSkyB bemüht sich unterdessen um eine unbürokratische Lösung und kündigte an, angesichts des schwierigen Wirtschaftsklimas die jährlichen Gebühren für gastronomische Betriebe mit Speisenangebot zu reduzieren.
Die Premier League kündigte unterdessen an, ungeachtet einer fehlenden Entscheidung mit allem Nachdruck gegen Pubs und Sportsbars vorzugehen, die auf ausländische Pay-TV-Anbieter zurückgriffen. „Es ist eindeutig, dass das Gesetz uns die Möglichkeit einräumt, die unautorisierte Nutzung unserer Schutzrechte zu verhindern, sofern es ohne unsere Genehmigung zu einer öffentlichen Aufführung kommt“. Der Ligaverband beruft sich auf verletzte Copyrights bei der Auftaktvideo-Sequenz und der offiziellen Ligahymne. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com