
Bonn – Die Bundesnetzagentur kann am 12. April die bislang größte Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen starten. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Köln.
Die Richter lehnten einen Eilantrag des Unternehmens Kabel BW ab, das die Auktion der Frequenzen im Bereich von 800Megahertz verhindern wollte. Dieser Frequenzbereich war durch die Umstellung des Rundfunks auf Digitaltechnik frei geworden.
Der Kabelnetzbetreiber aus Baden-Württemberg befürchtet, dass die Nutzung dieser Frequenzen durch Mobilfunk zu Störungen im eigenen Kabelnetz führt, insbesondere bei den angeschlossenen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen. Deshalb sei die Vergabe rechtswidrig, solange solche Störungen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet zunächst nur, dass der Start der Versteigerung nicht verhindert werden kann. Über eine parallel eingereichte Klage gegen die Versteigerung an sichhat das Gericht noch nicht entschieden.
Dem Verwaltungsgericht Köln liegen zudem noch fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung vor. Wann diese entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
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