AUDIO TEST darf Namen behalten – Stiftung Warentest scheitert mit Klage

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die im Leipziger Auerbach Verlag erscheinende Zeitschrift AUDIO TEST darf weiterhin unter ihrem Namen erscheinen. Dies entschied das Landgericht Braunschweig und wies damit eine Klage der Stiftung Warentest vollumfänglich ab.

Die Stiftung Warentest, die Zeitschriften wie „test“ und „Finanztest“ herausgibt sowie das Internetportal „test.de“ betreibt, hatte den Auerbach Verlag auf Unterlassung verklagt, die Bezeichnung „AUDIO TEST“ zur Kennzeichnung einer Zeitschrift zu benutzen. Die Stiftung sah eine Ähnlichkeit in der Gestaltung des Heftlogos der „AUDIO TEST“ mit der eigenen Zeitschrift „test“. Kunden am Kiosk könnten die „AUDIO TEST“ wegen des Wortes „Test“ im Namen als Produkt der Stiftung vermuten, so die Befürchtung der Klägerin.

Das Landgericht Braunschweig ist in seinem am 22. Dezember verkündeten Urteil (Az 9 O 3143/09) nicht den Ausführungen der Stiftung Warentest gefolgt und stellte fest, dass eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben ist. „Der Gesamteindruck der Wort-/Bildmarke der Klägerin wird nicht durch den Wortbestandteil ‚test‘ geprägt. Dieser Wortbestandteil verfügt […] über keine Unterscheidungskraft“, teilte das Gericht in seiner Urteilsbegründung mit. Darüber hinaus erkenne der Kunde am Kiosk, dass „die begriffliche Übereinstimmung darauf beruht, dass die Printmedien der Parteien dasselbe Thema der Berichterstattung über Tests haben“, so das Gericht.
„Der Auerbach Verlag hat sich in den acht Jahren seit seiner Gründung intensiv auf Tests von Unterhaltungselektronik spezialisiert, da sollte sich eine staatlich unterstützten Stiftung nicht anmaßen, passende Namen für Zeitschriften der freien Wirtschaft zu verhindern“, erklärte AUDIO-TEST-Herausgeber Florian Pötzsch. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, der den Auerbach Verlag in diesem Verfahren vertritt, ist erfreut über das eindeutige Urteil: „Das Landgericht Braunschweig hat einen erneuten Versuch der Stiftung Warentest gestoppt, einen glatt beschreibenden Begriff der deutschen Sprache für sich zu monopolisieren.“ 

Die Zeitschrift AUDIO TEST aus dem Auerbach Verlag erschien erstmals im Juni 2009 und bietet interessierten Lesern vier Mal im Jahr einen kompetenten Ratgeber für Hörgenuss im Heimkino. Neben Tests von Verstärkern, Lautsprechern und weiteren audiophilen Geräten gibt es wissenswerte Workshops zur Einrichtung des eigenen Heimkinos. Im Auerbach Verlag erscheinen derzeit rund 12 Zeitschriftentitel unter anderem die DIGITAL FERNSEHEN, HD+TV, DIGITAL TESTED, BLU-RAY MAGAZIN sowie HAUS & GARTEN TEST.
Das genannte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

[fp]

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39 Kommentare im Forum
  1. AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage Na da sag ich mal Glückwunsch. Verstehe sowieso nicht, wieso die meinem, die hätten das alleinige Anrecht auf das Wort "Test"....
  2. AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage Naja, so schlecht ist die Zeitschrift Audio-test nun auch nicht das man sie mit der Stiftung Warentest vergleichen könnte.
  3. AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage Auch von mir herzlichen Glückwunsch ! Schön, dass so ein Verlag auch mal in die Schranken gewiesen wird, die könnten sonst leicht übermütig werden ...
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