Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts um Fall des Wahlwerbespots der NPD bestätigt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den von ihm als volksverhetzend eingeschätzten Spot nicht senden.
Damit bestätigten die Richter eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August. Dem Spot sei „allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen“, hieß es in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar. Der NPD bleibt allerdings noch der Gang zum Verfassungsgericht.
„Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die
Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz“, betonte RBB-Intendantin Dagmar Reim. Die Rechtsabteilung des Senders war nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beitrag offenkundig gegen geltendes Recht verstoße. Er sei geeignet, Menschen ausländischer Herkunft zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden und damit strafbar. Daher hatte der RBB die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am 12. August abgelehnt.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält. [frt]
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