
Auch wer kein Fernsehgerät besitzt, muss die Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr erneut bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)
Geklagt hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen. [dpa/kw]
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