ARD & ZDF zuversichtlich vor Schweizer Abstimmung über Gebühren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ärger wegen der Rundfunkgebühren gibt es nicht nur in Deutschland. Die Schweizer stimmen am 4. März darüber ab, ob die von den Gegnern so genannte Zwangsabgabe abgeschafft wird. Die Frage ist: Welche Auswirkungen hätte das auf Deutschland?

Gut eine Woche vor dem Schweizer Volksentscheid über die Rundfunkgebühren zeigen sich die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zuversichtlich. „ZDF und ARD sind hierzulande trotz der großen Konkurrenz mit deutlichem Abstand die meistgesehenen TV-Sender – und alle Umfragen zeigen, dass eine klare Mehrheit hinter ihnen steht“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut der Deutschen Presse-Agentur. „Die Zustimmung zu unserem gut funktionierenden Dualen Rundfunksystem ist doch deutlich größer, als es den Anschein hat.“

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm wies darauf hin, dass in ganz Europa derzeit über den Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werde: „Manche fragen: Sollte man für Qualitätsinhalte nicht allein auf die Kräfte des Marktes vertrauen? Unsere Analyse ergibt ein eindeutiges Nein.“ Wilhelm ergänzte: „Mit einer Vielzahl an Marktlösungen und Bezahlmodellen würde es nicht gelingen, für die unterschiedlichsten Interessen ein Gesamtpaket in dieser Qualität und Vielfalt zu liefern.“
 
Die Schweizer stimmen am 4. März darüber ab, ob die Rundfunkgebühr des Alpenlandes abgeschafft wird – das schlägt die „No Billag“-Initiative vor. Billag ist die Gebühreneinzugszentrale in der Schweiz. Das Komitee „Sendeschluss? Nein!“ warnt dagegen, mit der Initiative würden faktisch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie 34 private Radio- und TV-Sender abgeschafft.
 
Die Gebühr liegt in der Schweiz pro Haushalt mit Empfangsgeräten bei 451 Franken (391 Euro) im Jahr. Im nächsten Jahr soll sie auf 365 Franken (316 Euro) sinken. In Deutschland muss ein Haushalt 210 Euro im Jahr zahlen, 17,50 Euro pro Monat.
 
In der ARD wird darauf verwiesen, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland anders sind als in der Schweiz: Ein bundesweites Referendum ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF ergibt sich aus der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder bestätigt.

[dpa]

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