Laut des WDR-Intendanten und Interims-Vorsitzenden der ARD, Tom Buhrow, braucht es einen neuen Gesellschaftsvertrag für die Öffentlich-Rechtlichen. Alle Sender und alles bisher Gültige solle dabei auf den Prüfstand.
Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, hat sich für eine große Rundfunk-Reform und einen neuen Gesellschaftsvertrag für die Öffentlich-Rechtlichen ausgesprochen. „Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen wie heute“, sagte der 64-Jährige am Mittwochabend vor dem Verein Übersee-Club in Hamburg, der regelmäßig hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Kultur einlädt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagausgabe) publizierte die Rede Buhrows.
In der Rede führte der Intendant weiter aus: „Wenn wir jetzt nicht verantwortungsvoll und ehrlich einen Neuanfang machen, wird es schlimmstenfalls keinen Neuanfang geben. Aber dafür ist der gemeinnützige Rundfunk einfach zu wichtig.“
Die öffentlich-rechtliche Schlankheitskur muss deutlich umfassender Ausfallen als alles bisher Erdachte
Buhrow, der ausdrücklich nicht in seiner Funktion als derzeitiger ARD-Vorsitzender, sondern für sich selbst sprach, regte Eckpunkte für die Reform an. „Erstens: Wir müssen aus dem bisherigen System Staatskanzleien hier, Sender dort ausbrechen. Zweitens: Wir brauchen dafür einen Runden Tisch, der einen neuen Gesellschaftsvertrag ausarbeitet. Eine Art verfassungsgebende Versammlung für unseren neuen, gemeinnützigen Rundfunk.“ Drittens dürfe es an diesem Runden Tisch keine Tabus und keine Denkverbote geben. Buhrow sprach auch von Verlässlichkeit und Sicherheit für mindestens eine Generation.
Es brauche einen gedanklichen Neuanfang ohne die typischen Selbstverteidigungsreflexe, hieß es von Buhrow weiter und er führte dazu mit Blick auf das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste und das Hauptprogramm des ZDF aus: „Die erste Frage – glaube ich -, die wir uns stellen müssen, ist: Will Deutschland im 21. Jahrhundert weiter parallel zwei bundesweite, lineare Fernsehsender? Wenn nicht: Was heißt das? Soll einer ganz verschwinden und der andere bleiben? Oder sollen sie fusionieren, und das Beste von beiden bleibt erhalten?“ In der Rede ging es auch um die zukünftige Ausgestaltung der ARD-Regionalprogramme und die Rolle von Orchestern, Bigbands und Chören. Zudem warb Buhrow dafür, offen über bundesweites Radio zu diskutieren, was es bislang innerhalb der ARD nicht gibt.
Buhrow: „Will Deutschland im 21. Jahrhundert weiter parallel zwei bundesweite, lineare Fernsehsender?“
Buhrow griff zudem erneut seine bereits vor Jahren geäußerte Idee von einer einzigen großen Mediathek im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahre 2030 auf. Bislang arbeiten ARD und ZDF zwar bereits vernetzter miteinander, haben aber weiterhin eigenständige Mediatheken.
Der WDR-Intendant und frühere „Tagesthemen“-Moderator sprach auch das Thema Senderfusionen in der ARD an und verwies mit Blick auf die Historie auf RBB oder SWR, die aus jeweils zwei Anstalten hervorgingen. Dahinter stehe die wichtige Frage, wie viele unabhängige Rundfunkanstalten zur föderalen Struktur und Vielfalt in Deutschland gehören sollen.
„Das wird nicht Sender für Sender und Bundesland für Bundesland zu lösen sein – sondern nur in einem größeren Zusammenhang.“
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- df-ard-zdf-deutschlandradio: ARD