Der verqualmte Auftritt von Altkanzler Helmut Schmidt in Günther Jauchs Polit-Talk hat für die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ARD Konsequenzen. Das „Forum Rauchfrei“ hat jetzt wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Arbeitsstättenverordnung Anzeige gegen ARD-Chefin Monika Piel erstattet.
Als sich im Oktober Helmut Schmidt während der Talkshow „Günther Jauch“ eine Zigarette nach der anderen anzündete, überraschte das kaum – auch nicht die Programmverantwortlichen, denn ein Aschenbecher stand bereits bereit. Wenig begeistert zeigte sich jedoch das „Forum Rauchfrei“. Die Initiative hat am Montag in einem Brief an den Berliner Gesundheitsminister Mario Czaja Anzeige gegen ARD-Leiterin Monika Peil erstattet, da alle an der Sendung beteiligten Angestellten zum Passivrauchen gezwungen worden wären.
„Die Angestellten dieser Sendung sind als Arbeitnehmer nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor dem Passivrauchen zu schützen“, begründete die Initiative ihren Schritt. Es sei „irrelevant“, ob die Angestellten vor Beginn der Sendung möglicherweise gefragt wurden oder ihre Zustimmung gegen haben. „Bereits die eventuelle Befragung von Seiten des Arbeitgebers zeigt die Bereitschaft, gegen das Gesetz zu verstoßen“, hieß es in der Anzeige.
In Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung ist zu lesen, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, seine nicht rauchenden Beschäftigten wirksam gegen „Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch“ zu schützen. Vor allem durch die Vielzahl der von Schmidt während der Sendung gerauchten Zigaretten sei der Strafbestand „in besonderer Weise“ erfüllt gewesen, begründete das Forum. Der Sender habe vorsätzlich gehandelt, da Schmidt seinen Auftritt nur zugesagt habe, „wenn ihm von den Veranstaltern der Verstoß gegen das Gesetz erlaubt wird“.
Der Sendeveranstalter hätte den Altkanzler nicht darauf hingewiesen, dass die ARD zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet sei. Außerdem dürfe im deutschen Fernsehen der Konsum von Nikotin nicht beworben werden, hieß es weiter. Im Falle des rauchenden Schmidts sei eine „besonders effektive“ Form von Schleichwerbung betrieben worden, da er eine besonders renommierte Persönlichkeit mit hohem öffentlichen Ansehen sei, betonte die Initiative in dem Schreiben. Die ARD sei besonders zur Einhaltung von Verordnungen und Gestzenverpflichtet, da sie von der öffentlichen Hand und von denGebührenzahlern finanziert werde.
Auch Moderator und Interviewleiter Günther Jauch wurde kritisiert. Er habe durch eine gezielte Fragestellung Schmidt erlaubt, indirekt für das Rauchen zu werben. Jauch hatte gefragt, ob die Urteilskraft des ehemaligen Kanzlers durch seinen lebenslangen Nikotinkonsum möglicherweise getrübt sei.
Dem Magazin „Der Spiegel“ erklärte Johannes Spatz, Verfasser der Anklage, dass er nach der Ausstrahlung der Sendung noch gezögert habe, rechtliche Mittel einzulegen, um nicht in eine „Spießer-Ecke“ gedrängt zu werden. Nachdem er den Altkanzler auf dem SPD-Parteitag erneut rauchend erlebt habe, habe er sich jedoch dafür entschieden, Anklage zu erheben. Rauchen dürfe nicht „von oben“ wieder salonfähig gemacht werden, erklärte er gegenüber dem Magazin.
In einer Stellungnahme des NDR, welche bereit kurz nach Ausstrahlung der Sendung veröffentlicht wurde, betonte die Sendeanstalt, dass sie den Nichtraucherschutz sehr ernst nehme. Der NDR weiche nur in „absoluten Ausnahmefällen“ von dem Rauchverbot ab und nur dann, wenn die betroffenen Angestellten im Studio ihre Zustimmung gegeben hätten. [rh]
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