ARD verstößt gegen Kennzeichnungspflicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die ARD hat am Donnerstagnachmittag gegen die Kennzeichnungspflicht für kostenpflichtige Telefonnummern im Fernsehen verstoßen. In der Sendung „Brisant“ hatte der Moderator die Zuschauer zur Teilnahme an der Telefonabstimmung zum Bambi-Publikumspreis aufgerufen. Ein Hinweis, dass es sich um eine kostenpflichtige Rufnummer handelte, fehlte jedoch.

Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht von kostenpflichtigen Telefonnummern konnten Zuschauer am Donnerstagnachmittag im Ersten und beim MDR beobachten. Innerhalb der Sendung „Brisant“, die 17.15 Uhr im Ersten und 18.05 Uhr im MDR Fernsehen ausgestrahlt wird, hatte der Veranstalter eine Telefonnummer mit der kostenpflichtigen Vorwahl 01371 eingeblendet, über welche Zuschauer für den Publikumspreis der Bambi-Verleihung in Berlin abstimmen sollten. Dabei warb Moderator René Kindermann vor allem für das MDR-Format „In aller Freundschaft“, welches letztlich auch den Preis einstreichen konnte.

Was allerdings vollkommen fehlte, war ein Hinweis des Senders, dass es sich bei der gezeigten Telefonnummer um eine kostenpflichtige Rufnummer handelt, für deren Anwählen Zuschauer 14 Cent pro Anruf bezahlen müssen. Laut Bundesnetzagentur stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht für entsprechende Nummern dar. Wie die Netzbehörde angibt, muss ein Hinweis auf die Kosten des Anrufs grundsätzlich mit der Rufnummer eingeblendet werden.
 
So heißt es auf der Homepage der Netzagentur dazu: „Der Preis muss gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden. Bei der Anzeige der Rufnummer (z.B. bei Fernsehwerbung) darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden.“ Der vom MDR eingeblendete Hinweis zu näheren Informationen auf der Homepage der Sendung ist dabei nicht ausreichend.
[ps]

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47 Kommentare im Forum
  1. AW: ARD verstößt gegen Kennzeichnungspflicht Oh ja, jetzt kann jeder der dort angerufen hat die 24Cent für das Telefonat einklagen. Ich würde ja nichts sagen wenn es sich um eine Nummer bei der laufende Kosten anfallen handeln würde aber das sind doch wirklich Peanuts.
  2. AW: ARD verstößt gegen Kennzeichnungspflicht Bei vielen Menschen ja eben nicht mehr, Flat sei dank. Genau deswegen ist die Kennzeichnung ja Pflicht...
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