Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert weniger Werbung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF. Die Landesregierung soll sich für einen schrittweisen Ausstieg einsetzen.
Am gestrigen Mittwoch beschlossen die Fraktionen von SPD und Grüne im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Antrag, in dem sie die Landesregierung auffordern, sich „auf allen politischen Ebenen“ für einen schrittweisen Ausstieg aus Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen.
Der SPD-Abgeordnete Alexander Vogt begründet den Vorstoß so: „Weniger Werbung bringt eine größere Unterscheidbarkeit zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern.“ Man brauche verlässliche Leuchttürme in der Berichterstattung, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk stünde.
Auch der Grünen-Abgeordnete Oliver Keymis sieht Werbefreiheit als ein Erkennungsmerkmal an. Schließlich hätten Bürger es verständlicherweise auch satt, Beiträge zu bezahlen und dennoch Werbung schauen zu müssen. Die Opposition befürwortet den Ausstieg ebenfalls, enthielt sich bei der Abstimmung allerdings, da ihnen der Antrag nicht konkret genug war.
SPD und Grüne begründeten ihren Antrag mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das „eine weitgehende Abkopplung vom ökonomischen Markt“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert. Ebenso ergab eine Online-Umfrage der Landesregierung, dass sich 150 von 8000 befragten Bürgern über die Werbeunterbrechungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ärgern. Dieses Ergebnis unterstützt die Forderung von SPD und Grünen.
Auch die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, KEF, hatte sich dem Thema Werbung und Sponsoring in einem Sonderbericht gewidmet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag um 1,25 Euro steigen müsste, wenn ARD und ZDF vollständig auf Werbung verzichten würden.
Aktuell sind im Fernsehen an Werktagen durchschnittlich 20 Minuten Werbung erlaubt, im Radio sind es 90 Minuten – allerdings gibt es in einzelnen Bundesländern individuelle Unterschiede. Seit 2012 gibt es für das Sponsoring strengere Vorgaben, so darf es bei ARD und ZDF an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20.00 Uhr kein Sponsoring mehr geben. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die Übertragungen von Großereignissen. [ag]
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