Die Neuregelung der Rundfunkgebühren verstößt nicht gegen den Datenschutz. Das besagt eine Studie, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben.
Die Öffentlich-Rechtlichen sehen keine datenschutzrechtlichen Probleme bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren. Wie ARD und ZDF am Mittwoch mitteilten, hatten beide Anstaltenden renommierten Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz Hans Peter Bull gebeten, ein Gutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags zu erstellen.
Darin sei derGutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Das Gutachten soll am 20. September 2010 in Berlin öffentlich vorgestellt und anschließend im Internet veröffentlicht werden. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni beschlossen, ab 2013die Gebühr pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät zu erheben. So würdendie lästigen Kontrollen wegfallen und könnten zusätzlich Aufwand undKosten gespart werden. Kritiker hatten an dem Konzept bemängelt, die GEZ werde zu einer „Supermeldebehörde“ ausgebaut (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [mw]
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