Der private Radiovermarkter RMS zehrt den Konkurrenten ARD Werbung Sales & Services (AS&S) vor Gericht. Im Mittelpunkt des Streits steht die von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt angebotene Deutschland-Kombi, die RMS als unlauter und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag einstuft.
Bereits seit vier Jahren schwelt der Streit um Preise und Angebotsstrukturen. Laut einem Bericht des Branchendienstes „Horizont“ (aktuelle Ausgabe) hat RMS jetzt Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der Schriftsatz stützt sich auf ein Gutachten des Münsteraner Medienexperten Bernd Holznagel aus dem Jahr 2010, der die Deutschland-Kombi als Verletzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag sieht.
Laut Angaben von RMS-Geschäftsführer Florian Ruckert verstoße die Preisgestaltung der öffentlich-rechtlichen Werbekombination seit 2009 „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Gebot der Marktkonformität“. Dem kann AS&S-Geschäftsführer Bernhard Cromm auf Anfrage von „Horizont“ nicht folgen. Verstöße gegen geltendes Recht könne man nicht erkennen und sehe der Klage gelassen entgegen. Zudem sei die sogenannten Super-Kombi von RMS nach ähnlichem Prinzip angelegt wie das eigene Angebot. Deshalb sei der Vorwurf nicht nachvollziehbar.
Laut Angaben von RMS-Geschäftsführer Florian Ruckert verstoße die Preisgestaltung der öffentlich-rechtlichen Werbekombination seit 2009 „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Gebot der Marktkonformität“. Dem kann AS&S-Geschäftsführer Bernhard Cromm auf Anfrage von „Horizont“ nicht folgen. Verstöße gegen geltendes Recht könne man nicht erkennen und sehe der Klage gelassen entgegen. Zudem sei die sogenannten Super-Kombi von RMS nach ähnlichem Prinzip angelegt wie das eigene Angebot. Deshalb sei der Vorwurf nicht nachvollziehbar.
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