Die ARD-Generalsekräterin Verena Wiedemann hat die ARD-Intendanten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Intendanten hätten sie aus ihrer Position mobben wollen, um das Generalsekretariat abzuschaffen.
In der mündlichen Verhandlung vor der 59. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts beschuldigte Hans Georg Meier, Anwalt der ARD-Generalsekräterin Wiedemann, den ARD-Intendant der „Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung“. Die „Frankfurter Rundschau“ berichtete am Montag,das Mobbing sei so massiv gewesen, dass seine Mandantin psychisch erkrankt sei und sich in medizinischer Behandlung befinde.
Hintergrund des Rechtsstreits ist das im Jahr 2006 gegründete Generalsekretariat der ARD. Das Büro war auf Initiative des damaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen eingerichtet worden und soll den ARD-Vorsitz in der Geschäftsführung unterstützen. Die Generalsekräterin ist der Positionsbeschreibung des Senderverbundes zufolge „verantwortlich für die strategische Positionierung der ARD, die Interessenvertretung nach außen und die Öffentlichkeitsarbeit“. In dieser Funktion sei Wiedemann für die Politik, für Verbände, andere gesellschaftliche Institutionen und die Presse kontinuierliche Ansprechpartnerin in rundfunk- und medienpolitischen Fragen.
Rechtsanwalt Meier werfe den ARD-Intendanten nun vor, seiner Mandantin in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, um das Generalsekretariat wieder abzuschaffen. Beispielsweise sei Wiedemann die Zuständigkeit für die Pressearbeit genommen, ihre zwei persönlichen Referenten eingespart und sie selbst zu wichtigen Sitzungen nicht eingeladen worden. Da indes bei einer Freistellung der ARD-Generalsekräterin Versorgungsbezüge fällig gewesen wären, die die ARD nicht zahlen wolle, habe der Senderverbund versucht, Wiedemann durch Mobbing zur Kündigung zu bewegen.
Der ARD-Anwalt, Günter Schmitt-Rolfes, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass das Generalsekrätariat den ARD-Vorsitz lediglich „unterstütze“. Die ARD-Intendanten seien außerdem bereit, das Arbeitsverhältnis mit Wiedemann fortzusetzen.
Der Prozess, den Wiedemanns Anwalt zu einem „Riesenverfahren“ machen will, wird voraussichtlich frühestens in zwei Monaten fortgesetzt, da der ARD-Vertreter um genügend Zeit gebeten hatte, eine Erwiderung zu der 124-Seiten umfassenden Klageschrift anfertigen zu können. [js]
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