Im Streit um die Einspeisegebühren zeigt sich die ARD trotz angekündigter Klage von Seiten Kabel Deutschlands zu keinem Kompromiss bereit. Denn die von der KDG vertretene Rechtsauffassung diene lediglich dazu, die ohnehin vorhandenen Gewinne der Konzerne weiter zu erhöhen, wie MDR-Sprecher Walter Kehr gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.
Die ARD ist zwar durchaus dazu bereit, sich in Gesprächen mit den Kabelnetzbetreibern „im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programm-Interessen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einzusetzen“, ein Kompromiss über die weitere Zahlung von Kabelgebühren – gleichgültig ob auf dem aktuellen oder auch einem niedrigeren Niveau – „ist aber nicht vorstellbar“, wie MDR-Sprecher Walter Kehr gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.
Einen möglichen Rechtsstreit, wie Kabel Deutschland ihn angekündigt hat, fürchtet die ARD nicht. „Wir sind davon überzeugt, dass unser Standpunkt einer unabhängigen juristischen Prüfung standhält“, machte der Sprecher deutlich. Ohnehin laufe die von Kabel Deutschland vertretene Rechtsauffassung nur darauf hinaus, die „schon vorhandenen Gewinne der Kabelnetzunternehmen durch die Zahlung von Einspeiseentgelten noch zu erhöhen – auf Kosten der Gebührenzahler“, so Kehr weiter. Ein solch profitorientiertes Verhalten hält die ARD daher für „nicht vertretbar“.
Damit widerspricht die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der Argumentation von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein, nach der ARD und ZDF auch weiterhin dazu verpflichtet seien, für die Verbreitung ihrer Programme zu zahlen.
Das von zwei Hamburger Medienwissenschaftlern für Kabel Deutschland angefertigte Gutachten, auf das sich der Kabelnetzbetreiber beruft, wolle die ARD aber aber dennoch prüfen und auswerten, wie Kehr erklärte. Auch wenn die Frage, ob Einspeiseentgelte rechtlich zwingend zu zahlen seien, längst geprüft sei. „Genauso wie die kleineren Kabelnetzbetreiber, IPTV- und Mobile-TV-Anbieter wird auch Kabel Deutschland zukünftig ohne zusätzliche Zahlungen auskommen können – und müssen“, machte der Sprecher die Position der ARD noch einmal deutlich.
Ob die ARD rechtliche Schritte erwägt, sollte Kabel Deutschland wie angedroht ab dem 1. Januar 2013 tatsächlich die Verbreitung der digitalen Spartensender einstellen, ließ der MDR-Sprecher offen, wie aber nochmals darauf hin, dass die Digitalprogramme „wie alle ‚für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten gebührenfinanzierten Programme‘ von Must Carry-Pflichten“ erfasst werden. Daher erwarte die ARD, „dass die betroffenen Kabelnetzbetreiber diese Bestimmung auch umsetzen“, so Kehr.
„Eine solche Drohung zu Lasten der Verbraucher ist völlig inakzeptabel“, kritisierte auch Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die angedrohte Ausblendung öffentlich-rechtlicher Programme und die angekündigte Klage diene Kabel Deutschland lediglich dazu, den Druck auf die Sender zu erhöhen. Daher fordert der VZBV, dass für die Einspeiseentgelte auf „dem Verhandlungsweg eine Lösung im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer gefunden“ wird, so Billen weiter.
Am 30. Juli hatte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der „FAZ“ angekündigt, gegen die Kündigung der Einspeiseverträge für die Kabel-Verbreitung von ARD und ZDF Klage einzureichen. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos.
Das ZDF hatte sich von dieser Ankündigung wenig beeindruckt gezeigt und klar gemacht, dass man „einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen“ sehe, da die Position des Zweiten, ab 2013 keine Einspeiseentgelte mehr zahlen zu wollen, „gut begründet“ sei“, wie ZDF-Sprecher Alexander Sky gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. [fm]
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