Die ARD sieht durch die Gremienstruktur beim ZDF das „Gebot der Staatsfreiheit“ verletzt und schätzt den ZDF-Staatsvertrag als verfassungswidrig ein. Das geht aus einer ARD-Stellungnahme zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Staatseinfluss beim ZDF hervor.
So seien 47 der 77 ZDF-Fernsehratsmitglieder „aufgrund des Entsendungsmodus dem staatlichen Bereich zuzurechnen“, berichtet des Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.
Im Verwaltungsrat würden 6 der 14 Mitglieder „unmittelbar von staatlicher Seite entsandt“. Zulässig seien der ARD zufolge höchstens „ein Drittel“ staatliche Vertreter in den Aufsichtsorganen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Stellungnahme ist brisant, da selbst die Klage führenden Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg nur 35 Mitglieder des Fernsehrats dem Staat zurechnen. Das ZDF ist in seiner Stellungnahme zurückhaltender und schlägt unter anderem vor, dass bei zentralen Personalentscheidungen der Verwaltungsrat künftig nur mit Mehrheit ein Veto einlegen darf. Bisher greift ein faktisches Veto von zwei Fünftel der Stimmen.
Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Länder und Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Wolfgang Schulz, geht dem Magazin zufolge davon aus, dass die Entscheidung des Gerichts auch Folgen für die ARD-Gremien haben kann. „Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt.“[fp]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com