Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) sieht in dem von ARD und ZDF geplanten Jugendkanal eine Gefährdung der privaten Radioveranstalter. Ferner sei der Onlinesender in dem nun vorgelegten Konzept der öffentlich-rechtlichen Sender nicht frei von Werbung.
Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) hält den von ARD und ZDF geplanten Jugendkanal für eine Gefährdung der privaten Hörfunkveranstalter. Als Interessenvertretung privater Radiosender sieht die APR in dem nun von den Öffentlich-Rechtlichen vorgelegten Konzept ihre im Herbst 2014 geäußerten Befürchtungen bestätigt. Im Rahmen des offenen Konsultationsverfahrens zum Onlinekanal hat die Arbeitsgemeinschaft Ende Juli eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt.
Durch die üppige finanzielle Ausstattung befindet sich der Onlinesender gegenüber den Privaten deutlich im Vorteil. Durch die Finanzmittel sei es dem öffentlich-rechtlichen Sender möglich, „alles wegzukaufen, was nach Reichweitenerfolg aussieht“. Diese Bedrohung sei in dem Einkauf des Youtube-Stars LeFloid alias Florian Mundt ersichtlich, der in der breiten Öffentlichkeit durch sein Interview mit Angela Merkel bekannt wurde. Kurz nach seinem Interview mit der Bundeskanzlerin hatte der SWR ihn für Gaming-Shows bei dem öffentlich-rechtlichen Sender verpflichtet. Der SWR ist gleichzeitig bei dem Jugendkanal von ARD und ZDF auf ARD-Seite federführend.
Außerdem würden nach Ansicht des APRdie im Onlineangebot geplanten reinen Audioangebote den Webradios im Internet Konkurrenz machen. Durch den Onlinesender der Öffentlich-Rechtlichen würden vielfach für den Hörfunk geltende Regelungen ausgehebelt wie die Anzahlbeschränkung der öffentlichen-rechtlichen Radiosender. Auch der sonst notwenige Drei-Stufen-Test würde wegfallen.
Durch die angedachte Einbindung des Jugendkanals in andere Portale ist zudem auch die Werbefreiheit des Angebots nicht gegeben. „Eine Vernetzung des öffentlich-rechtlichen ‚Portals‘ und seiner Inhalte mit Online-Angebotsformen, die die Werbefreiheit nicht sicher stellen können, hat zu unterbleiben“, heißt es in der Stellungnahme.
Das im Konzept aufgeführten Gaming würde zudem nach Ansicht des APR dem klassischen Rundfunkauftrag nicht mehr annähernd entsprechend. Zudem sieht der Verband die Schwierigkeit, mit einem derartigen Angebot die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Bevor die Ministerpräsidenten der Länder im Herbst über das von ARD und ZDF vorgelegte Konzept zum Jugendkanal entscheiden, hatte die Rundfunkkommission ein offenes Konsultationsverfahren gestartet, in dem öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände und Unternehmen der Medienwirtschaft die Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf das Konzept erhalten hatten. Das Konsultationsverfahren war am Freitag beendet worden. [kw]
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