Wie erwartet stufte die EU-Kommission das Steuerabkommen zwischen Apple und Irland als unzulässig ein und fordert nun eine Nachzahlung von über 13 Milliarden Euro. Apple wird gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen und gibt sich optimistisch.
Apple droht nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter eine Steuernachzahlung von mehr als 13 Milliarden Euro. Der iPhone-Konzern habe in Irland unerlaubte Steuervergünstigungen in dieser Höhe erhalten, entschied die EU-Kommission. Irland müsse die rechtswidrige Beihilfe für die Jahre 2003 bis 2014 nun plus Zinsen zurückfordern. Apple und Irland wollen sich gegen die Entscheidung wehren.
„Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel. Die Entscheidung solle eine klare Botschaft senden, dass Staaten einzelne Unternehmen nicht bevorzugen dürften. Nach den EU-Beihilfevorschriften sind solche Steuervorteile unzulässig. Die Brüsseler Behörde hatte seit 2014 die Steuerdeals Irlands mit dem US-Unternehmen genau unter die Lupe genommen.
Die Kommission argumentiert, als Folge der Vereinbarungen in Irland habe der Konzern auf die Gewinne der Handelstochter Apple Sales International einen effektiven Körperschaftsteuersatz gezahlt, der von einem Prozent im Jahr 2003 auf 0,005 Prozent im Jahr 2014 gesunken sei. Apple Sales International ist der offizielle Verkäufer aus Asien eingeführter Apple-Geräte in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien.
Bei den Steuerdeals sei für zwei Tochterfirmen in Irland eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne gebilligt worden, „die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach“. Nahezu die gesamten im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne seien intern einem „Verwaltungssitz“ zugewiesen worden. Die Prüfung der Kommission habe jedoch ergeben, dass diese „Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden hätten.
Apple will sich gegen den gigantischen Steuerbescheid wehren. „Wir werden in Berufung gehen und sind zuversichtlich, dass die Entscheidung gekippt wird“, kündigte der Konzern an. Die EU-Kommission setze sich über Irlands Steuergesetze und das internationale Steuersystem hinweg, kritisierte Apple. Das Brüsseler Vorgehen werde Investments und der Schaffung von Jobs in Europa tiefgreifend schaden.
Apple lässt bereits seit Jahrzehnten einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Unter anderem ist die interne Verteilung so geregelt, dass irische Apple-Firmen einen Teil der Entwicklungskosten übernehmen. Dafür bekommen sie Rechte an geistigem Eigentum übertragen und entsprechend wird dorthin auch ein Teil der Gewinne abgeführt. Die Struktur mit Töchtern in Irland gibt es schon seit 1980.
Auch die irische Regierung widersprach dem Vorwurf. „Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. Sämtliche fällige Steuern seien bezahlt worden und es seien keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt worden.
Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, kritisierten die Iren. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.
Bisherige Expertenschätzungen bezifferten mögliche Steuernachzahlungen in Höhe von einigen hundert Millionen bis hin zu 19 Milliarden Dollar, die die Bank JP Morgan als möglichen Höchstwert errechnete. Apple sitzt auf Geldreserven von aktuell gut 230 Milliarden Dollar. Über 90 Prozent davon lagern außerhalb der USA, zu großen Teilen auch in Irland. Anleger nahmen die Entscheidung gelassen auf: Die Apple-Aktie gab vorbörslich lediglich um 1,8 Prozent nach.
Die EU-Kommission ermittelte nur gegen Irland, aber letztlich wird Apple zur Kasse gebeten, um den für eine illegale Beihilfe erklärten Betrag zurückzuzahlen. Vestager betonte zugleich, dass einzelne EU-Regierungen nach Analyse der Kommissionsentscheidung ebenfalls Nachzahlungen von Apple fordern könnten, wenn sie der Meinung seien, dass in ihren Ländern zuwenig Steuern gezahlt worden seien. Solche Zahlungen würden dann den in Irland fehlenden Betrag reduzieren. Es handele sich nicht um Strafen, sondern nur um eine reine Nachzahlung, betonte Vestager.
Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert, der 2015 angewiesen wurde, rund 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zu zahlen. Die ursprüngliche Entscheidung über einen Betrag von 889 Millionen Euro hatte die Kommission noch 2003 getroffen, nach ging der Fall durch Gerichtsinstanzen und es sammelten sich rund 490 Millionen Euro Zinsen an. Das zeigt auch, wie lange es dauern kann, bis schließlich Geld fließt. [dpa/buhl]
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