Der Patentstreit zwischen Apple und dem Chipkonzern Qualcomm geht in eine neue Runde vor deutschen Gerichten.
Den Auftakt hierzulande machte am Dienstag eine Anhörung zu einer Qualcomm-Klage in Mannheim. Am Donnerstag folgt eine Verhandlung zu einer weiteren Klage des Chipkonzerns in München. Qualcomm strebt Verkaufsverbote für das iPhone 7 und andere Modelle an. Mit Entscheidungen wird frühestens in einigen Wochen gerechnet.
In Mannheim geht es um ein Patent für eine Technologie für Schaltkreise zur Signalverstärkung, das nach Ansicht von Qualcomm in iPhone-Chips verletzt wird. Im Münchner Fall sieht Qualcomm vier Software-Patente durch Apples „Spotlight“-Suchfunktion auf dem iPhone und iPad verletzt. Apple bestreitet im Gegenzug, dass die Patente verletzt werden und diese überhaupt gültig sind. Zudem wirft der iPhone-Konzern Qualcomm – wie auch schon in Verfahren in den USA – unfairen Wettbewerb vor.
Apple und Qualcomm streiten bereits seit Anfang 2017. Zunächst klagte Apple in den USA mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen und forderte eine Milliarde Dollar, die Qualcomm zunächst zugesagt habe, dann aber zurückgehalten habe. Der Chip-Hersteller antwortete mit einer Gegenklage und warf Apple unter anderem vor, Tatsachen zu verfälschen und Regulierer zu Attacken angestachelt zu haben. Qualcomm war von Wettbewerbsbehörden unter anderem in Südkorea und der EU mit hohen Strafen belegt worden. Inzwischen werfen sich beide Seiten auch Patentverletzungen vor.
Die diese Woche verhandelten Verfahren gehören noch zur zweiten Welle von Qualcomm-Klagen in Deutschland. Eine dritte Welle setzte der Chipkonzern erst vor wenigen Wochen in Gang. Qualcomm macht auch finanziell zu schaffen, dass seit mehreren Quartalen Milliarden-Zahlungen von Apples Auftragsfertigern ausbleiben.
Deutschland war bereits ein wichtiger Schauplatz in der jahrelangen Patentschlacht zwischen Apple und Samsung und anderen ähnlichen Konflikten. Das liegt unter anderem daran, dass deutsche Gerichte als relativ schnell gelten und erste Verkaufsverbote schon per einstweilige Verfügung erzielt werden können. [dpa]
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