Apple siegt, Qualcomm verliert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Eine Schlappe für Qualcomm in Münchner Patentverfahren gegen Apple. Die Richter sehen keine Patentverletzung seitens Apple. Aber Qualcomm gibt nicht auf.

Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentkonflikt mit Apple das erste von mehreren Verfahren in Deutschland verloren. Das Münchner Landgericht entschied am Donnerstag, dass der iPhone-Konzern das Qualcomm-Patent, bei dem es um eine Technologie des Chip-Designs geht, nicht verletzt habe.

Qualcomm-Chefjurist Don Rosenberg verwies in einer Reaktion darauf, dass die Firma insgesamt 13 Patentverfahren gegen Apple in Deutschland angestoßen habe. Qualcomm machte keine Angaben dazu, ob der Chipkonzern in Berufung gehen wird. Apple äußerte sich am Donnerstag nicht zu der Münchner Entscheidung. Qualcomm strebt in Deutschland Verkaufsverbote für das iPhone 7 und andere Modelle an.
 
Apple und Qualcomm streiten bereits seit Anfang 2017. Zunächst klagte Apple in den USA mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen und forderte eine Milliarde Dollar, die Qualcomm zunächst zugesagt habe, dann aber zurückgehalten habe.
 
Der Chip-Hersteller antwortete mit einer Gegenklage und warf Apple unter anderem vor, Tatsachen zu verfälschen und Regulierer zu Attacken angestachelt zu haben. Qualcomm war von Wettbewerbsbehörden unter anderem in Südkorea und der EU mit hohen Strafen belegt worden. Inzwischen werfen sich beide Seiten auch Patentverletzungen vor. Qualcomm sieht laut Rosenberg als Erfolg für sich, dass das Münchner Landgericht Apples Vorwurf der Wettbewerbsverletzung durch Qualcomm nicht berücksichtigt habe und den Chipkonzern für berechtigt halte, seine Patente durchzusetzen, die nicht zum Grundstock technischer Standards gehören.
 
Deutschland war bereits ein wichtiger Schauplatz in der jahrelangen Patentschlacht zwischen Apple und Samsung und anderen ähnlichen Konflikten. Das liegt unter anderem daran, dass deutsche Gerichte als relativ schnell gelten und erste Verkaufsverbote schon per einstweiliger Verfügung erzielt werden können. [dpa/tk]

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